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1. Wann beginnt die „Sunrise Period“?![]() |
| Die Sunrise Periode 1 beginnt am 05.12.2005. Die Sunrise Periode 2 beginnt am 07.02.2006. Die Live-Registrierung beginnt am 07.04.2006 | |
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2. Ab wann kann man .eu-Domänennamen registrieren lassen?![]() |
Wir haben einen vorläufigen Zeitplan mit den wichtigsten anstehenden Aufgaben aufgestellt und das geschätzte Fertigstellungsdatum für die einzelnen Aufgaben angegeben.
Hier geht zum Zeitplan
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3. Wer darf einen .eu-Domänennamen registrieren lassen?![]() |
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Die EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe .eu legt fest, wer einen .eu-Domänennamen beantragen darf.
Die folgenden Kategorien von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen dürfen eine .eu-Domäne registrieren lassen: Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der EuropäischenGemeinschaft haben; In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften;
Natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier. |
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4. Ist eine Vorabregistrierung einer .eu-Domäne bei EURid möglich?![]() |
| EURid begann am 16. Juni 2005 mit der Zulassung eines Netzwerks von .eu-Registrierstellen und veröffentlicht seitdem eine entsprechende Liste auf unserer Website. Wer einen .eu-Namen erhalten möchte, muss einen zugelassener Registar wählen, um den gewünschten .eu-Namen zu beantragen. | |
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5. Kann ich einen .eu-Domänennamen direkt bei EURid registrieren lassen?![]() |
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Nein. Laut EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe .eu darf das Register für .eu nicht selbst als Registrierstelle auftreten.
Unternehmen und Einzelpersonen, die einen .eu-Domänennamen registrieren lassen möchten, müssen ihre Anträge bei einer dieser .eu-Registrierstellen einreichen. |
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6. Werden Pressemitteilungen, relevante Dokumente und die EURid-Website auch in anderen Sprachen als Englisch bereitgestellt? ![]() |
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Ja. EURid untersucht gerade, wie wichtige Informationen in anderen EU-Sprachen verbreitet werden können.
Während eines anfänglichen und begrenzten Zeitraums wird EURid jedoch hauptsächlich auf Englisch kommunizieren. EuRID plant, alle wichtigen Dokumente, wie etwa den Registrierstellenvertrag, die Registrierungsgeschäftsbedingungen und den Verhaltenskodex in allen EU-Amtssprachen bereitzustellen. Andere wichtige Informationen, Pressemitteilungen und ein Großteil der EURid-Website werden in den wichtigsten Arbeitssprachen der EU verfügbar sein. |
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7. Kann ich meinen .eu-Domänennamen vor einer missbräuchlichen Registrierung schützen?![]() |
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Ja. Vor Beginn der definitiven Registrierung unter der Domäne .eu wird es eine so genannte „Sunrise Period“ geben. In dieser Zeit haben öffentliche Einrichtungen und Inhaber bestimmter Rechte (z.B. Inhaber von Markenzeichen) die Möglichkeit, die Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens zu beantragen. Die „Sunrise Period“ besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen mit einer Dauer von je zwei Monaten.
In der ersten Phase können lediglich folgende Domänennamen von der öffentlichen Einrichtung oder dem Inhaber/Lizenznehmer der eingetragenen Marke beantragt werden: Der vollständige Name einer öffentlichen Einrichtung
Das Akronym, unter dem eine öffentliche Einrichtung allgemein bekannt ist
Sofern anwendbar, das Gebiet, das einer öffentlichen Einrichtung untersteht
Registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken
Geographische Angaben
In der zweiten Phase können folgende Domänennamen beantragt werden: Die in der ersten Phase angeführten Namen
Andere nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützte Rechte wie etwa:
- Unternehmensnamen - Geschäftsbezeichnungen - Charakteristische Titel geschützter literarischer und künstlerischer Werke - Nicht eingetragene Marken - Handelsnamen Bedenken Sie, dass nicht alle angeführten Rechte in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Die Antragsteller müssen die gesetzliche Grundlage für den Anspruch nach Gemeinschaftsrecht oder einzelstaatlichen Recht des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller den Anspruch geltend macht, angeben und die entsprechenden, als Nachweis für diesen Anspruch nach diesem Recht anerkannten Unterlagen („Urkundenbeweis“) vorlegen. Diese Anträge werden von einem ernannten Prüfer beurteilt. Wenn der Antrag genehmigt wird, erfolgt die endgültige Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens automatisch durch die zugelassene und vom Antragsteller gewählte .eu-Registrierstelle. Der Beginn der „Sunrise Period“ wird von EURid früh genug allgemein bekannt gegeben, um eine entsprechende Vorlaufzeit für die Einbringung der Anträge zu ermöglichen. Um über die neuesten Informationen über die „Sunrise Period“ auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, die Hauptseite von EURid (www.eurid.eu) regelmäßig zu besuchen. Nach Ablauf der „Sunrise Period“ und dem Beginn der definitiven Registrierung werden die Domänen nach dem Windhundverfahren zugeteilt. Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Gelegenheit für eine Schutzregistrierung während der „Sunrise Period“ versäumt haben und Ihre Domäne von jemand anderem registriert worden sein, haben Sie noch immer die Möglichkeit, diese über das alternative Streitbeilegungsverfahren („ADR“) für sich geltend zu machen. Mehr Informationen über die Bestimmungen der „Sunrise Period“ finden Sie in den allgemeinen Regeln der Europäischen Kommission für die Domäne .eu, die hier in zahlreichen Amtssprachen der EU verfügbar sind. |
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8. Wo erhalte ich weitere Informationen über die Schaffung der .eu-Domäne oberster Stufe?![]() |
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Die Initiative für die Schaffung einer Domäne oberster Stufe .eu kam von der Europäischen Kommission. Hintergrundinformationen über die verschiedenen Schritte der Implementierung und Verweise auf die rechtlichen und regulativen Dokumente hinsichtlich der Domäne oberster Stufe .eu finden Sie auf folgenden Websites:
http://europa.eu.int/information_society/index_en.htm – Englisch http://europa.eu.int/information_society/index_fr.htm – Französisch http://europa.eu.int/information_society/index_de.htm – Deutsch http://europa.eu.int/information_society/index_es.htm - Spanisch http://europa.eu.int/information_society/index_it.htm - Italienisch |
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9. Ich habe eine EU-Gemeinschaftsmarke, doch mein Unternehmen befindet sich außerhalb der EU. Kann ich einen .eu-Domänennamen registrieren lassen? ![]() |
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Nein. Nach EG-Verordnung 733/2002 werden folgende Kategorien von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen berechtigt sein, eine .eu-Domäne registrieren zu lassen:
1. Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben; 2. In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften ; 3. Natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier. |
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10. Wie ist der Validierungsablauf bei Öffentlichen Einrichtungen?![]() |
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Öffentliche Einrichtungen validieren nicht durch PricewaterhouseCoopers (PwC) wie alle anderen, sondern gesondert durch bestimmte Validierungsstellen des Bundes, bzw. der Länder.
Diese haben z.T. auch unterschiedliche Regeln und Formulare erstellt.
a.) Für jede öffentliche Einrichtung muss als Erstes ermittelt werden, wem diese unterstellt ist (Bund oder jeweiliges Bundesland) b.) Validierungsregeln durchlesen. c.) Manche Länder/der Bund haben vorab schon Listen angelegt, mit vor-validierten Begriffen/Gemeinden/Städten/etc.. Diese Listen können auf den jeweiligen Webseiten eingesehen werden. Falls Ihre öffentliche Einrichtung auf dieser Liste ist, dann vereinfacht sich das Ganze, es muss dann grösstenteils nur noch ein bestimmtes Formular ausgefüllt werden mit dem Hinweis auf diese Liste und ggf. auf die dort zugeteilte laufende Nummer. d.) Falls Ihre öffentliche Einrichtung NICHT auf einer dieser Listen ist, dann wird in den Validierungsregeln genau angegeben, was als Nachweis erbracht werden muss. e.) Diese Nachweise können NICHT durch den Registrar auf elektronischem Wege zu EURid geschickt werden. Sie müssen sich entscheiden, ob die Nachweise durch den Antragssteller selber erbracht werden (also die öffentliche Einrichtung) oder durch Dritte (Reseller z.B.). f.) Wenn die Bestellung abgeschickt und zu EURid geleitet wurde (erst ab dem 07.12.2005 möglich), bekommen Sie E-Mailpost von PwC, diese beinhaltet dann die Aufforderung den Nachweis zu erbringen UND!! die Adresse, an die die Nachweise per Post!! geschickt werden müssen. URL fuer den Bund: http://www.validierungsstelle-bund.de Die Ansprechpartner der Länder können eingesehen werden unter: http://www.eu-registry.info/downloads/validierungsregeln_laender.php |
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