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1. Wer darf einen .eu-Domänennamen registrieren lassen?


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Die EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe .eu legt fest, wer einen .eu-Domänennamen beantragen darf.
Die folgenden Kategorien von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen dürfen eine .eu-Domäne registrieren lassen:
Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben.
In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften.
Natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier.
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2. Ab wann kann man .eu-Domänennamen registrieren lassen?


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Wir werden eine vollständige Registrierungspolitik für die Domäne .eu veröffentlichen und damit beginnen, wichtige Informationen und Dokumente in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung zu stellen.
Sobald die .eu-Registrierstellen zugelassen sind, dürfen sie Vorabregistrierungen für ihre Kunden annehmen. Zu Beginn der definitiven Registrierung erfassen sie ihre Vorabregistrierungen in den automatisierten Systemen von EURid zur Verarbeitung.
Wir haben einen vorläufigen Zeitplan bis zum Beginn der Registrierungen mit den wichtigsten anstehenden Aufgaben aufgestellt und das geschätzte Fertigstellungsdatum für die einzelnen Aufgaben angegeben.
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3. Ist eine Vorabregistrierung von .eu-Domänen bei EURid möglich?


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Sobald die .eu-Registrierstellen zugelassen sind, dürfen sie Vorabregistrierungen für ihre Kunden annehmen. Zu Beginn der definitiven Registrierung erfassen sie ihre Vorabregistrierungen in den automatisierten Systemen von EURid zur Verarbeitung. In den Fällen, in denen bestimmte Domänennamen mehrfach vorabregistriert wurden, ermitteln die automatisierten Systeme auf Basis des Windhundverfahrens, welche Vorabregistrierung schließlich für die definitive Registrierung angenommen wird (durch die große Menge an gleichzeitigen Anträgen wird auch ein Zufallsfaktor zur Anwendung kommen).
Vor Beginn der .eu-Registrierungen gibt es eine „Sunrise Period“ (Vorabregistrierungsfrist). In dieser Phase haben Inhaber bestimmter Rechte (z.B. Inhaber von Markenzeichen) die Möglichkeit, die Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens zu beantragen.
Diese Anträge werden natürlich überprüft. Falls sie genehmigt werden, wird der Antragsteller darüber informiert, dass er für eine Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens durch eine zugelassene .eu-Registrierstelle seiner Wahl berechtigt ist.
Wie bei dem Modell für die definitive Registrierung müssen daher auch während der „Sunrise Period“ die Anträge auf Basis von Prioritätsrechten über die Registrierstellen eingereicht werden und können vom Antragsteller nicht direkt an EURid herangetragen werden.
Der Beginn der „Sunrise Period“ wird von EURid früh genug bekannt gegeben, um eine entsprechende Vorlaufzeit für die Einreichung der Anträge zu ermöglichen. Um über die neuesten Informationen über die „Sunrise Period“ auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, die Hauptinternetseite von EURid regelmäßig zu besuchen.
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6. Was passiert, wenn ein Antragsteller denselben Domänennamen bei mehreren Registrierstellen beantragt? Muss er jedes Mal die zusätzliche Sunrise Antragsgebühr entrichten?


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Ja, aber in den Fällen, in denen der Urkundenbeweis zwar eingeschickt wurde, aber niemals geprüft worden ist, da der Name an jemand anderen, der früher in der Warteliste stand, vergeben wurde, wird ein Teil der Antragsgebühr an die Registrierstelle zurückerstattet werden.
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7. Ist eine Übertragung („Transfer“) während der Sunrise Periode möglich?


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Nein. Übertragungen werden erst nach der Ende der Sunrise Periode möglich, und zwar nur für Namen, die bereits aktiviert (registriert) worden sind. Diese Aktivierung wird 40 Tage nach einer erfolgreichen Prüfung vorgenommen.
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8. Wird es Zugang zu Whois-Daten via Port 43 geben?


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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Whois-Politik noch immer in der Diskussion und wird sehr durch Datenschutzaspekte beeinflusst. Es ist schwer, zum jetzigen Zeitpunkt vorauszusagen, welche Daten die Whois-Einrichtung zeigen wird.
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10. Was passiert, wenn der eingeschickte Nachweis für einen Sunrise Antrag nicht vollständig ist?


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Es wurde keine Rückmeldung vom Prüfer vorgesehen. Die Verantwortung liegt alleine beim Antragsteller, der sicherstellen muss, dass der benötigte Nachweis vollständig und den rechtlichen Anforderungen entsprechend übermittelt wird.
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11. Wird es ein Erinnerungsschreiben (Email) geben, falls einige Tage vor dem Ende der Einreichfrist kein Nachweis für den Sunrise Antrag eingelangt ist?


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Während der Sunrise Periode wird die Registrierstelle einen wöchentlichen Bericht erhalten, der folgende Informationen für alle sich in ihrem Konto befindlichen Domänennamen enthält:
Domänennamen
Platz in der Warteliste
Name des Antragstellers
Einreichfrist für die Nachweise
Status
Die Registrierstelle kann daraufhin die notwendigen Schritte einleiten, um ihre Kunden daran zu erinnern, dass die Einreichfrist sich dem Ende zuneigt.
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12. Nachweis früherer Rechte: Gibt es eine Hierarchie der Markenämter? Hat HABM (OHIM) mehr Rechte als ein nationales Amt?


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Eingetragene nationale und Gemeinschaftsmarken sind gleichrangig und können beide für Anträge in Phase 1 der Sunrise Periode beansprucht werden. Es wird das Windhundverfahren angewendet, unabhängig von der Art der Marke.
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13. Haben Marken von außerhalb der EU frühere Rechte?


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Die vollständigen Regeln für die Sunrise Periode werden gerade von Experten unseres Prüfers PricewaterhouseCoopers in Konsultation mit der Europäischen Kommission und anderen interessierten Parteien erarbeitet. Diese werden so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Wir haben uns jedoch bereits um eine Klarstellung durch die Europäische Kommission bemüht, und diese hat angedeutet, dass nur Gemeinschaftsmarken sowie Marken, die in einem EU-Mitgliedstaat eingetragen wurden, für die Sunrise Periode in Betracht kommen.
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14. Kann eine angemeldete Marke als früheres Recht angesehen werden?


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Die vollständigen Regeln für die Sunrise Periode werden gerade von Experten unseres Prüfers PricewaterhouseCoopers in Konsultation mit der Europäischen Kommission und anderen interessierten Parteien erarbeitet. Diese werden so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Wir haben uns jedoch bereits um eine Klarstellung durch die Europäische Kommission bemüht, und diese hat angedeutet, dass eine Marke eingetragen sein muss, um für die Sunrise Periode in Betracht zu kommen.
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15. Gelten die Regeln auch für Bildmarken, oder nur für Marken in Buchstaben (Wortmarken)?


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Die vollständigen Regeln für die Sunrise Periode werden gerade von Experten unseres Prüfers PricewaterhouseCoopers in Konsultation mit der Europäischen Kommission und anderen interessierten Parteien erarbeitet. Diese werden so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Wir warten noch auf eine Klarstellung durch die Europäische Kommission in dieser Frage.
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16. Wann wird ein Domänenname, der in der Sunrise Periode beantragt, schlussendlich aber an niemanden vergeben wurde, für die offene Registrierung verfügbar sein?


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Namen, die nach einem abgewiesenen Antrag in der Sunrise Periode wieder frei werden, werden zu einem Zeitpunkt verfügbar sein, der später bestimmt wird. Dieser Zeitpunkt wird im Vorhinein bekannt gegeben werden.
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17. Wie kann man verhindern, dass man einen bereits bestehenden Domänennamen beantragt?


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Das Bestehen eines Domänennamens (oder die Anzahl der Antragsteller für einen Namen während der Sunrise Periode) kann man durch die „Whois“-Funktion überprüfen (dabei wird ein System verwendet, das durch den Gebrauch von „captcha“ eine Automatisierung sowie gezielte Datensuche behindern soll).
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18. Sind generische Worte erlaubt als Domänenname?


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Ja, jeder Name, der nicht reserviert worden ist und technisch möglich ist, kann registriert werden.
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19. Sind Länderkennzeichen (Country codes) erlaubt as Domänenname?


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Nein. Verordnung 874/2004 der Europäischen Kommission (Allgemeine Regeln für .eu) verbietet die Registrierung von Länderkennzeichen, die aus 2 Buchstaben bestehen, unterhalb der .eu Domäne.
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20. Wird die Sunrise Whois-Einrichtung nur über die Internetseite („Web Interface“) verfügbar sein?


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Die „Vollversion“ wird nur über das Web Interface verfügbar sein; eine begrenzte Anzahl an Daten wird auch via Port 43 verfügbar sein. Bitte lesen Sie auch die Fragen 14 und 25.
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21. Gibt es nur eine einzige Prüfstelle oder eine pro Land?


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Es gibt nur einen Prüfer, der in allen EU-Mitgliedstaaten vertreten ist und zugestimmt hat, die Prüfung für alle Sunrise-Anträge zu übernehmen.
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22. Die Gebühren für die Sunrise Periode sind sehr hoch?


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Ja, aber es gibt viel Büroarbeit und Papierkram zu erledigen, und die Prüfung findet in 20 Europäischen Sprachen statt.
Die Sunrise-Gebühren sind kostenbezogen und spiegeln die Entwicklung der Systeme sowie die Kosten für die Verarbeitung und Prüfung der Anträge aus 25 Mitgliedstaaten in 20 Sprachen wider.
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25. Dürfen Registrierstellen unter dem Selbstkostenpreis verkaufen?


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Die lokalen rechtlichen Vorschriften in diesem Gebiet müssen eingehalten werden.
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26. Können Registrierstellen regelmäßig einen Statusbericht über die Namen, die während der Sunrise Periode beantragt worden sind, erhalten?


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Während der Sunrise Periode wird die Registrierstelle einen wöchentlichen Bericht erhalten, der folgende Informationen für alle sich in ihrem Konto befindlichen Domänennamen enthält:
Domänennamen
Platz in der Warteliste
Name des Antragstellers
Einreichfrist für die Nachweise
Status
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