Zeitplan für die Einführung



Nach Vertragsabschluss mit der Europäischen Kommission und kürzlich auch mit ICANN hat die EuRID grünes Licht für die Vorbereitung der .eu-Einführung erhalten.





12.10.2004



  Unterzeichnung des offiziellen Vertrags mit der Europäischen Kommission für die Verwaltung des .eu-Registers, wobei aber noch einige Genehmigungen seitens der EG ausstehen. Die Europäische Kommission muss dann ein offizielles Ansuchen an ICANN stellen, um EURid als das für die Verwaltung der Domäne .eu ausgewählte Unternehmen anzuerkennen.


21.03.2005



  Genehmigung des Vertrags mit EURid durch den ICANN-Vorstand, um die Domäne .eu in die Root-Server eintragen zu lassen


laufend



  Fortsetzung der Änderungen an der Software, um die allgemeinen Regeln und insbesondere die Verfahren für die Sunrise Period widerzuspiegeln


März 2005



  Ernennung von Prüfern für die Sunrise Period


April 2005



  Bestellung von Dienstleistern für alternative Streitbeilegungsverfahren und Abschluss der Verfahren für alternative Streitbeilegung


Ende Mai 2005



  Bereitstellung des Registrierstellenvertrags


16.06.2005



  Beginn der Zulassung der .eu-Registrierstellen und Veröffentlichung einer Liste auf der Website


laufend



  Veröffentlichung der Stellenbeschreibungen und Beginn der Personalrekrutierung


laufend



  Entwicklung der Website zur Bereitstellung der wichtigsten Informationen in allen Amtssprachen der EU


30.09.2005



  Bereitstellung der rechtlichen Dokumente für die Registrierung von .eu (Sunrise Regeln, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Registrierungspolitik, WHOIS Politik) - einschließlich der alternativen Streitbeilegungsverfahren


30.09.2005



  Bereitstellung von Registrierungssoftware für Registrierstellentests


07.12.2005



  Start der ersten Phase der Sunrise Period (öffentliche Einrichtungen und Inhaber von Markenzeichen können ihren jeweiligen Namen beantragen)


07.02.2006



  Start der zweiten Phase der Sunrise Period (jene mit Anspruch auf Antragstellung in der ersten Phase plus Inhaber anderer Rechte, die im nationalen Gesetz eines Mitgliedstaats anerkannt sind, können den entsprechenden Namen beantragen)


07.04.2006



  Ende der Sunrise Period und Beginn der allgemeinen Registrierung nach dem Windhundverfahren. Fortsetzung der Validierung der Namen, die während der Sunrise Period beantragt wurden, bis die Aufgabe erledigt ist