Auf was müssen Sie aus technischer Hinsicht achten?



In technischer Hinsicht erforderlich ist

eine gültige E-Mail Adresse des künftigen Domaininhabers (Owner-C),
die Angabe der Zusatzinformationen für die Sunrise Phase,
eine fristgerechte Abgabe der Unterlagen beim Validator sowie
das korrekte Format dieser Unterlagen.

Der von EuRID eingesetzte Validator PWC (Prüfer der Nachweise und Unterlagen während der Sunrise Phase 1 und 2) hat strenge
Regeln in Bezug auf das Format, der Herkunft, der Vollständigkeit und dem Inhalt der Unterlagen aufgestellt.

Als K.O. Kriterien für einen Antrag in der Sunrise Phase 1 und 2 gelten insbesondere

falsche oder fehlender Nachweise,
die Einreichung der Unterlagen über den falschen Weg oder im falschen Format,
die falsche Nummerierung oder Auflösung der Dokumente,
nicht übereinstimmende Angaben bzgl. Sprache/land und Herkunft der Dokumente
uvm.

Die Einhaltung aller Richtlinien /siehe Punkt 7: Sonstiges, Links) obliegt dem Antragssteller. Der Validator wird

bei fehlerhaften Unterlagen eine strikte Ablehnung für den Auftrag erteile,
keine Gelegenheit zur Korrektur der einmal eingereichten Daten und Unterlagen geben und
keine Ausnahmen bei Fehlern machen

Es ist deshalb sehr wichtig, dass Ihre Anträge korrekt und vollständig sind! Um das Risiko eines fehlerhaften Antrages zu vermeiden, können Sie bei einigen wenigen Providern einen Prüf- und Weiterleitungsservice in Anspruch nehmen.